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Inhalt

Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.

  • Erhöhung der Beteiligung an Weiterbildungen,
  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
  • Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt.

In diesem Sinne nutzen wir dieses Angebot für unsere Mitarbeitenden und fördern die individuellen Weiterbildungswünsche.

In der laufenden Förderperiode haben wir in folgenden Fachbereichen Weiterbildungen durchführen können:

  • Pädagogik
  • Hydraulik
  • Schweißen

Für die Mitarbeitenden, die alle erfolgreich die Weiterbildung abgeschlossen haben, ist dies eine deutliche Verbesserung Ihres beruflichen Potentials. Sie nutzen Ihr neues Wissen und bringen es in die tägliche Arbeit ein. Weiterhin erschließen sich neue Einsatzgebiete und damit verbunden auch Aufstiegsmöglichkeiten.